Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurden die Vorschriften für barrierefreie Websites verschärft. Als Unternehmen oder Webentwickler ist es nun noch wichtiger, sich mit den Anforderungen vertraut zu machen, um Ihre Website für alle Nutzer zugänglich zu machen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die neuen Regelungen wissen müssen, um Ihre Website barrierefrei zu gestalten und rechtlich abgesichert zu sein.
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch für nicht-öffentliche Stellen wie Unternehmen, die ihre Webseiten barrierefrei gestalten müssen. Dieses Gesetz dient dazu, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zum World Wide Web zu ermöglichen. Folgende Aspekte sollten bei der Umsetzung beachtet werden:
Durch die Berücksichtigung dieser Punkte können Unternehmen ihre Webseiten barrierefrei gestalten und sich an das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz anpassen. Ziel ist es, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, im World Wide Web surfen können.
Das fiktive Szenario verdeutlicht, wie frustrierend es sein kann, wenn man auf Barrieren im Internet stößt. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, hat das Ziel, den digitalen Raum barrierefrei zu gestalten und allen Nutzern den Zugang zu ermöglichen.
Für Menschen mit Behinderungen, Seh- und Höreinschränkungen, kognitive Einschränkungen oder älteren Menschen kann das Surfen im Internet oft anstrengend und frustrierend sein. Ohne entsprechende Maßnahmen können sie wichtige Informationen verpassen oder auf Dienstleistungen nicht zugreifen.
Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten und somit allen Nutzern einen einfachen Zugang zu ermöglichen. Dies umfasst Aspekte wie kontrastreiche und vergrößerbare Schrift, intuitive Navigation, alternative Beschreibungen für Bilder und Grafiken sowie Untertitel und Transkripte für audiovisuelle Inhalte.
Durch die Einhaltung dieses Gesetzes können wir gemeinsam dafür sorgen, dass das Internet für alle Menschen zugänglich und nutzbar ist und keine Benutzerinnen und Benutzer vor einer "klingonischen" Website stehen.
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten und Einschränkungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dies gilt auch für den digitalen Raum. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Deutsche Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) unterstreichen die Bedeutung, den digitalen Raum so zu gestalten, dass Menschen mit verschiedensten Einschränkungen - technische, körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen - Webinhalte nutzen können.
Das Ziel von Barrierefreiheit im Internet ist es, allen Personen gleichermaßen zu ermöglichen, an Webinhalten teilzuhaben, unabhängig von permanenten oder temporären Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Verarbeiten von Informationen. Auch situative Barrieren sollen berücksichtigt werden.
Indem Unternehmen ihre Webseiten barrierefrei gestalten, tragen sie zu einer inklusiven Gesellschaft bei, in der alle Menschen unabhängig gleichberechtigt sind.
Barrieren im Internet können verschiedene Formen annehmen und betreffen Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen:
Bei der Gestaltung von Webseiten sollten alle diese Barrieren berücksichtigt werden, um allen Benutzern einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen.
Die Bedeutung von Barrierefreiheit im digitalen Raum wird durch die folgenden Zahlen deutlich: In Deutschland besitzen fast 10 % (rund 8 Millionen Menschen) einen Schwerbehindertenausweis, etwa 22 % (rund 18 Millionen Menschen) sind im Rentenalter mit teilweise zunehmenden altersbedingten Beeinträchtigungen und über 7 % (rund 6 Millionen Menschen) leben mit einer Lese-Rechtschreibschwäche.
Diese Zahlen zeigen, dass Barrierefreiheit kein Nischenanliegen ist, sondern Millionen von Menschen betrifft. Der Abbau von Barrieren im Internet ist wichtig, um allen Nutzerinnen und Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen, unabhängig von dauerhaften oder temporären Beeinträchtigungen.
Ein barrierefreies Web ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen wichtig, sondern verbessert auch die Benutzerfreundlichkeit und Intuitivität für alle Nutzer. Indem wir uns für Barrierefreiheit im Internet einsetzen, tragen wir zu einer inklusiven Gesellschaft bei und ermöglichen es jeder Person, jederzeit und in jeder Situation problemlos im World Wide Web zu surfen.
In Deutschland und Europa sind in den letzten Jahren eine Reihe von Gesetzen und Richtlinien entstanden, die die Barrierefreiheit im digitalen Raum regeln und fördern:
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen machen deutlich, dass Barrierefreiheit im digitalen Raum nicht nur wünschenswert, sondern eine Pflicht ist, um alle Nutzerinnen und Nutzer zu unterstützen und eine inklusive Gesellschaft zu fördern.
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen, die nach diesem Datum auf den Markt kommen, den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entsprechen. Dies betrifft unter anderem:
Selbst wenn Ihr Unternehmen nicht in diese Kategorien fällt, müssen Sie dennoch auf Barrierefreiheit achten, da fast jede Website Elemente wie Kontaktformulare oder Terminbuchungsmaske enthält. Die Umsetzung der Barrierefreiheit muss entsprechend den WCAG-Standards erfolgen.
Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen des BFSG auseinandersetzen und ihre Websites, Produkte und Dienstleistungen entsprechend anpassen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und eine barrierefreie Nutzererfahrung für alle Kunden zu gewährleisten.
Für die uneingeschränkte Benutzung von Websites sollten die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 des World Wide Web Consortiums (W3C) berücksichtigt werden. Diese Richtlinien beinhalten verschiedene Aspekte, um Barrieren im Internet zu reduzieren:
Gewährleisten Sie die Unterstützung von Screenreadern, Skripte für Audio- und Videoinhalte sowie Alternativtexte für Bilder.
Halten Sie Inhalte einfach und klar strukturiert, vermeiden Sie komplexe Fachbegriffe und unerklärte Abkürzungen.
Achten Sie auf präzise auswählbare Linkplatzierung, kontrastreiche Farbgestaltung und mobile Anpassung.
Ermöglichen Sie eine zugängliche Navigation für Nutzerinnen und Nutzer kleiner Displays oder Bildschirmvergrößerung durch angepasste Navigationswege und eine klare Website-Struktur.
Platzieren Sie Website-Elemente eng zusammen, um die Distanz zwischen Lesespalte und Eingabefeld zu minimieren.
Zusätzlich sollten Sie die Möglichkeit zur Meldung von Barrieren auf Ihrer Website sowie eine "Erklärung zur Barrierefreiheit" bereitstellen, die beschreibt, wie Sie Barrierefreiheit sicherstellen und welche Website-Bereiche noch angepasst werden müssen.
Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Pflicht zur Barrierefreiheit:
Wenn eine zuständige Behörde feststellt, dass ein Online-Auftritt nicht barrierefrei ist, können folgende Konsequenzen entstehen:
Es wird dringend empfohlen, sich frühzeitig mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit zu befassen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und eine barrierefreie Nutzererfahrung für alle Kunden zu gewährleisten.
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit stellt zwar eine Herausforderung dar, bietet aber auch einzigartige Möglichkeiten:
weedesign erkennt die Bedeutung von Barrierefreiheit als integralen Bestandteil einer umfassenden digitalen Strategie. Unsere Dienstleistungen umfassen:
Heutige Entscheidungen formen die digitale Landschaft von morgen. Es ist an der Zeit, dass Unternehmen die Initiative ergreifen und sich für eine barrierefreie und inklusive digitale Welt einsetzen. Dazu gehört, die Bedürfnisse aller Nutzer zu berücksichtigen und passende Lösungen zu entwickeln. Investitionen in Barrierefreiheit sind Investitionen in die Zukunft des eigenen Unternehmens und der Gesellschaft als Ganzes.
weedesign unterstützt Sie dabei als Partner für eine inklusive digitale Präsenz:
Unser Ziel ist es, Ihre Website nicht nur den aktuellen Standards anzupassen, sondern sie zu einem Musterbeispiel für digitale Inklusion und soziale Verantwortung zu machen. Darüber hinaus können Sie durch ein verbessertes Nutzererlebnis für eine breitere Zielgruppe Ihre Reichweite erhöhen und Ihr Markenimage stärken.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eine wichtige Weiterentwicklung für ein barrierefreies Internet darstellt. Die neuen Vorgaben sollten als Chance betrachtet werden, die eigene Website für alle Nutzer zugänglich zu machen und gleichzeitig rechtliche Sicherheit zu gewinnen. Halten Sie sich an die gegebenen Richtlinien, verwenden Sie die vorgestellten Tools und Tipps, und tragen Sie zu einer inklusiven digitalen Welt bei, in der jeder eine gleichberechtigte Teilhabe erfahren kann.
Digitale Barrierefreiheit bezieht sich auf die Gestaltung und Entwicklung von digitalen Inhalten und Anwendungen in einer Weise, dass sie für alle Benutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, leicht verständlich und zugänglich sind.
Digitale Barrierefreiheit umfasst eine Vielzahl von Behinderungen, z.B. Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorische Einschränkungen und kognitive Behinderungen.
Digitale Barrierefreiheit gewährleistet Inklusion und Chancengleichheit für alle Benutzer, fördert das gesellschaftliche Miteinander und trägt zur Erhöhung der Online-Teilnahme bei. Zudem kann es zu einer besseren Nutzererfahrung für alle führen.
Websites können barrierefrei gestaltet werden, indem sie z.B. Bildbeschreibungen (Alt-Tags), unterstützende Technologien (Screenreader), responsive Designs, geeignete Farbkontraste und einfache Navigation enthalten.
Ja, es gibt verschiedene Standards und Richtlinien, wie das Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C), die die Barrierefreiheit von digitalen Inhalten regeln sollen.
Typische Barrieren sind: fehlende Textalternativen für Bilder und Medien, komplexe Navigationsstrukturen, unzureichende Farbkontraste, fehlende Unterstützung für Screenreader, fehlende Untertitel in Videos und fehlende Möglichkeiten zur Vergrößerung von Inhalten.
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